Erhebung psychischer Belastungen
Gesetzliche Pflicht nach Arbeitsschutzgesetz § 5 (ArbSchG)
Die Erhebung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist eine gesetzliche Pflicht jedes Arbeitgebers nach § 5, ArbSchG. "Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind." (https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html)
Was ist eine Arbeitsplatzsituationsanalyse (ASitA)?
Eine Arbeitsplatzsituationsanalyse ist ein systematisches Verfahren, mit dem die konkrete Arbeitssituation der Beschäftigten, wie bspw. Aufgaben, Abläufe, Arbeitsmittel, Belastungen und Ressourcen – erfasst und bewertet wird. Dazu werden Beobachtungen, Befragungen, Interviews oder Workshops eingesetzt, um Schwachstellen und Potenziale zu erkennen und gezielte Maßnahmen für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsorganisation abzuleiten. (Quelle: https://medien.bgn.de/catalogs/ASA_Ordner/pdf/complete.pdf)
Gesundheitszirkel
Gesundheitszirkel sind arbeitsplatznahe Gesprächkreise, in denen das Erfahrungs- und Veränderungswissen der Beschäftigten selbst gefragt ist.
Hier gibt es weitere Informationen zu Gesundheitszirkeln