Erhebung psychischer Belastungen

Gesetzliche Pflicht nach Arbeitsschutzgesetz § 5 (ArbSchG)

Die Erhebung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist eine gesetzliche Pflicht jedes Arbeitgebers nach § 5, ArbSchG. Der Arbeitgeber analysiert die psychischen Belastungen, erstellt eine Gefährdungsbeurteilung und leitet daraus geeignete Schutzmaßnahmen ab, um psychische Erkrankungen wie Burnout oder Stress vorzubeugen.

Was ist eine Arbeitsplatzsituationsanalyse (ASitA)?

Eine Arbeitsplatzsituationsanalyse ist ein systematisches Verfahren, mit dem die konkrete Arbeitssituation der Beschäftigten, wie bspw. Aufgaben, Abläufe, Arbeitsmittel, Belastungen und Ressourcen – erfasst und bewertet wird. Dazu werden Beobachtungen, Befragungen, Interviews oder Workshops eingesetzt, um Schwachstellen und Potenziale zu erkennen und gezielte Maßnahmen für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsorganisation abzuleiten. (Quelle: https://medien.bgn.de/catalogs/ASA_Ordner/pdf/complete.pdf)

Gesundheitszirkel

Gesundheitszirkel sind arbeitsplatznahe Gesprächkreise, in denen das Erfahrungs- und Veränderungswissen der Beschäftigten selbst gefragt ist. Hier gibt es weitere Informationen zu Gesundheitszirkeln

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